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Gyne 01/2017
Weibliche Genitalverstümmelung – gesundheitliche Folgen

Autorin: Mechthild Neises

 

Die Häufigkeit der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM, Female Genital Mutilation) betrifft weltweit etwa zweihundert Millionen Frauen und Mädchen. Diese Zahlenangaben berufen auf Schätzungen der WHO. Die FGM wird seit über 2000 Jahren durchgeführt, dabei ist der Ursprung dieser Tradition unklar. Belege für einen religiösen Hintergrund gibt es nicht. So wird FGM nicht nur von Moslems, sondern auch von Christen (Katholiken, Protestanten und Kopten) Juden und Atheisten praktiziert. In vielen Gebieten ist sie Teil eines Initiationsrituals und Teil der kulturellen Tradition. Verbreitet ist die FGM in 29 Ländern Afrikas, aber auch in wenigen arabischen und asiatischen Ländern. Derzeit wird davon ausgegangen, dass insbesondere unter dem Zustrom von Flüchtlingen aus dem arabischen/nordafrikanischen Raum in Deutschland 50.000 Frauen betroffen sind. Der Eingriff erfolgt nicht nur bei jungen Mädchen, sondern auch schon bei Säuglingen und Kleinkindern.

  • Die Zahlen zeigen, dass die weibliche Genitalverstümmelung insbesondere in Teilen Afrikas weit verbreitet ist.
  • Die FGM ist ein verstümmelnder Eingriff mit vielfältigen medizinischen, psychischen und sozialen Folgen.
  • Die meisten Frauen nach FGM leben in 29 afrikanischen Staaten und in einigen wenigen Ländern Asiens und des mittleren Ostens. Das Alter, in dem FGM durchgeführt wird variiert zwischen den Ländern und liegt zwischen wenigen Monaten bis 15 Jahren [1, 2].
  • Insbesondere Terres des femmes e.V. ist ein Verein, der sich mit großem Engagement gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen wendet. Dazu stellt der Verein in einer Broschüre die Vorurteile zusammen unter der Einleitung „man sagt“, dass die Beschneidung die Reinheit und die Jungfräulichkeit eines Mädchens sowie die Treue der Ehefrau sichert, dass die Beschneidung der weiblichen Genitalien die Fruchtbarkeit der Frau erhöht, dass die Religion die Beschneidung weiblicher Genitalien vorschreibt und dass die Bräuche und Traditionen respektiert werden müssen.

Das Argument der Tradition führt zu einem ausgeprägten sozialen Druck innerhalb einer Ethnie. Von medizinischer Seite ist eindeutig, dass es keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit hat und Terre des femmes stellt klar, es gibt keinen Grund für die Beschneidung der Genitalien von Mädchen und Frauen. Niemand könne den Eingriff damit rechtfertigen, Gutes zu tun oder die Tradition zu befolgen. Auch die Einwilligung der Eltern oder der betroffenen Frau ist keine Rechtfertigung und es gibt auch kein religiöses Gebot, auf das man sich berufen könnte. Inzwischen haben sich zahlreiche Initiativen und Vereine begründet, um die weibliche Beschneidung aus der Tabu-Zone zu holen, z.B. der Verein Stop mutilation e.V. Dieser engagiert sich seit 1996 gegen die weibliche Genitalbeschneidung in Deutschland und Somalia. Die derzeitige Geschäftsführerin Jawahir Cuma hält engagierte Vorträge, so in der Fortbildung 2016 in Aachen „Genitalbeschneidung. Trauma für die  Betroffenen – Herausforderung für ärztliches Handeln“ unter dem Thema „Aufklären und Überzeugen statt Verurteilen: Umgang mit betroffenen Frauen und Mädchen“. Die Forderungen sind Information und Aufklärung der Betroffenen. Sowohl in Deutschland als auch in den Herkunftsländern und auf der anderen Seite auch Aufklärung und Information für Ärztinnen und Ärzte und andere Heilberufe. So stellt J. Cuma ein interessantes Projekt vor mit Engagement in Somalia, wo ehemalige Beschneiderinnnen selbst zusammen mit Ärzten in die Dörfer gehen, informieren und dabei die Beschneidung selbst kritisch bewerten. Die Bedeutung einer Veränderung der
Einstellung in der Bevölkerung unterstreicht auch die Untersuchung von Pechmann et al. [3]. Von den Autoren wurden Befragungen in Äthiopien ausgewertet, dabei zeigte sich, dass sowohl die Symptome einer PTBS als auch von Angst und Depression bei FGM-Typ III im Vergleich zu FGM-Typ I milder ausfielen in Abhängigkeit von einer FGM-bejahenden Einstellung.

Auch für Deutschland gilt Information und Aufklärung statt strafrechtlicher Verschärfung. Das Thema braucht auch einen sensiblen Umgang im sozialen Netz. So sollte es nicht zu einer sozialen Ächtung der Mütter und Großmütter führen, die die Beschneidung ihrer weiblichen Nachkommen als ihre soziale Pflicht ansehen. Schließlich geht es auch darum, den Beschneiderinnnen eine
andere neue Berufsperspektive und damit eine Einkommensquelle zu geben. Rhoda Koross, Ansprechpartnerin im Amt für Diakonie des evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln, Migrantin aus Kenia, widerspricht auch vehement dem Vorwurf, dass die Verhinderung der Beschneidung eine Form des „Kulturimperialismus“ sei und betont, dass diese in den Prävalenzländern verankerte, nicht religiös motivierte Tradition klar im Gegensatz zu den Menschenrechten stehe [4].

Formen der Genitalverstümmelung entsprechend der WHO-Klassifikation ([5]

Typ I – partielle oder totale Klitoridektomie, auch „Sunna“ genannt
Partielle oder totale Entfernung der Klitoris und/oder des Präputiums (Vorhaut der Klitoris). Wenn es wichtig ist zwischen den Hauptformen der Typ I-Verstümmelung zu unterscheiden, werden die folgenden Untergruppen empfohlen:
Typ Ia: Entfernung der clitoral hood oder des Präputiums alleine;
Typ Ib: Entfernung der Klitoris mit dem Präputium.

Typ II – „Exzision“
Partielle oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Labien, mit oder ohne Exzision der großen Labien.Wenn es wichtig ist, zwischen den Hauptvarianten in der Dokumentation zu unterscheiden, werden die folgenden Untergruppen vorgeschlagen:
Typ IIa: Entfernung der kleinen Labien ausschließlich;
Typ IIb: partielle oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Labien;
• Typ IIc: partielle oder vollständige Entfernung der Klitoris, der kleinen und der großen Labien.

Typ III – „Infibulation“ oder „pharaonische Beschneidung“
Verengung des Scheideneingangs mit der Bildung einer bedeckenden Vernarbung durch Beschneidung und Aneinanderfügen der kleinen und/oder großen Labien, mit oder ohne Exzision der Klitoris. Wenn es wichtig ist zwischen verschiedenen Formen der Infibulation zu unterscheiden, wird die folgende Unterteilung vorgeschlagen:
Typ IIIa: Entfernung und Aneinanderfügen der kleinen Labien;
Typ IIIb: Entfernung und Aneinanderfügen der großen Labien.

Typ IV – Alle anderen verletzenden Prozeduren am weiblichen Genitale aus nicht-medizinischen Gründen, zum Beispiel: Stechen, Piercen, Schneiden, Ritzen, Kratzen und (aus-)Brennen.

Rechtliche und ethische Bewertung

Die weibliche Genitalverstümmelung wird in den betreffenden Ländern meist nicht von Ärzten durchgeführt und ist sozial akzeptiert. In Deutschland ist dieser Eingriff als
– Körperverletzung (§ 223 StGB),
– gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB),
– u. U. schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
– sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) strafbar.

Dies gilt auch, wenn der Eingriff auf Verlangen der Patientin ausgeführt wird. 2013 wurde das Strafmaß für die weibliche Genitalbeschneidung (FGM) auf bis zu 15 Jahre Haft heraufgesetzt und wurde damit zu

– einem eigenen Straftatbestand gemäß § 226a StGB und nicht mehr wie bisher unter Körperverletzung subsummiert.

Der Eingriff und die ärztliche Beteiligung daran werden abgelehnt. Die (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte hält in der Generalpflichtklausel des § 2, Absatz 2 fest:
„Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“

Außerdem bestimmt § 2 Absatz 1 der (Muster-)Berufsordnung:
„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihremGewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Die Ärzteschaft hat sich auch im Rahmen der Deutschen Ärztetage 1996 und 1997 in Köln mit dem Thema befasst (99. und 100. Deutscher Ärztetag) mit folgendem Inhalt:
„Gemäß der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte ist die Vornahme derartiger Praktiken berufsrechtswidrig. Durch die genitalen Verstümmelungen werden Mädchen und Frauen fundamentale Menschenrechte, wie das Recht auf Leben und Entwicklung sowie das Recht auf physische und psychische Integrität, verweigert.“ [6]

Versorgungssituation betroffener Frauen

Zur Versorgungssituation beschnittener Frauen in Deutschland hat der Berufsverband der Frauenärzte zusammen mit UNICEF und Terre des femmes [7] eine Befragung durchgeführt. Die Ausgangssituation ist, dass circa 60.000 Afrikanerinnen aus Ländern, die Beschneidung praktizieren, in Deutschland leben [8]. Nach Schätzungen von Terre des femmes sind etwa 30.000 dieser Mädchen und Frauen von Genitalbeschneidung betroffen. Bei der Befragung von Frauenärztinnen und Ärzten geben circa 43 % an, eine beschnittene Frau in ihrer Praxis behandelt zu haben (circa 500 Rückantworten). Tabelle 1 zeigt von 67 % der Frauen die Anlässe der Beratung und Behandlung (Mehrfachnennungen) aus Sicht des Frauenarztes/der Frauenärztin, sowie die Erfahrungen der Frauenärzte/der Frauenärztinnen.

Tab. 1: Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland

  • 43 % der Frauenärztinnen und -ärzte haben eine beschnittene Frau in ihrer Praxis behandelt
  • 27 % der Frauen kam wegen einer Schwangerschaft oder bevorstehenden Entbindung
  • 17 % kamen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen
  • 15 % kamen wegen chronischer Schmerzen
  • 30 %der Frauenärzte hatte eine beschnittene Frau während der Geburt betreut
  • 69 % hatten keine Erfahrung auf diesem Gebiet
  • An 7 % wurde das Anliegen einer Reinfibulation (Wiederzunähen bis auf eine kleine Öffnung) herangetragen
  • 7% wussten von Patientinnen, die ihre Töchter in der Heimat beschneiden lassen wollten

Quelle: „Schnitte in Körper und Seele“ nach Beilage in der Verbandszeitschrift „Der Frauenarzt“ mit 493 Rückantworten

Auch Hänselmann et al. [9] haben eine Befragung bei 260 niedergelassenen Gynäkologen durchgeführt mit folgendemErgebnis:

  • In 14 (6,3 %) der 223 teilnehmenden Arztpraxen waren insgesamt 37 Frauen mit FGM in Behandlung
  • Die Entfernung der Klitoris mit partieller oder totaler Entfernung der kleinen Labien (FGM-Typ II) war mit 58,3% die häufigste Form
  • Die meisten Frauen stammten aus Eritrea (43,5%) oder Somalia (26,9%)
  • Bei 28,6 %der Frauen wurde die FGM bereits im Säuglingsalter durchgeführt.

Vielleicht erscheinen die Zahlen relativ klein, dennoch ist es für den einzelnen Arzt, die einzelne Ärztin wichtig informiert und vorbereitet zu sein. Einen typischen Verlauf zu den Folgen der Beschneidung (FGM) zeigt die folgende Kasuistik [10].

Eine 21-jährige Frau, die aus Somalia eingewandert war, stellte sich in der gynäkologischen Praxis wegen chronischer Unterleibsschmerzen, Dysmenorrhoe und Miktionsproblemen vor – eine typische Symptomtrias nach FGM. Im Alter von etwa 11 Jahren wurde die Beschneidung in Somalia durchgeführt. Bei der gynäkologischen Untersuchung ließen sich Klitoris, kleine und große Labien nicht darstellen und die Sondierung zeigte eine 2 mm große Öffnung im Bereich der hinteren Kommissur. Aufgrund der Beschwerden hatte die junge Frau den Wunsch die Beschneidung korrigieren zu lassen und wurde darin von ihren Angehörigen unterstützt.

Erfahrung mit solchen Bilddokumentationen zu haben ist wichtig, um nicht in einer Untersuchungssituation vielleicht überrascht zu werden oder mit Unkenntnis zu reagieren. Umfangreiche Dokumentationen dazu werden in diversen Vorträgen von PD Dr. med. Dan mon O’ Dey vorgestellt, der ein Zentrum für rekonstruktive Chirurgie weiblicher Geschlechtsmerkmale in Aachen, Luisenhospital, etabliert hat. Wer Interesse an den praktischen Erfahrungen, insbesondere auch an der operativen Korrektur hat, würde sicherlich von einer Hospitation dort profitieren [11].

Für den Umgang mit den betroffenen Frauen ist von ärztlicher Seite wichtig, die kulturellen Hintergründe zu verstehen. So wird in den meisten Regionen Afrikas von Beschneidung gesprochen oder davon, ob eine Frau „offen“ oder „geschlossen“ ist. Gleichzeitig ist damit auch eine Wertung verbunden. So kann alleine der Begriff „offen sein“ bezogen auf eine Frau eine massive Entwertung darstellen. Wie eine betroffene Frau selbst sagte „ich brauche kein Mitleid“, aber wichtig ist ein sensibler, respektvoller Umgang. So ist die Empfehlung betroffenen Frauen gegenüber von „Beschneidung“ zu sprechen, um sie mit der Wortwahl „Verstümmelung“ nicht zusätzlich zu stigmatisieren [12].

Folgen weiblicher Genitalverstümmelung

Die Folgen umfassen vielfältigste akute und chronische Probleme[13]. Zu den akuten Problemen und Komplikationen gehören Verletzungen, Blutungen, Infektionen und Miktionsprobleme (Tab. 2).

Tab. 2: Folgen weiblicher Genitalverstümmelung – Akute Komplikationen

Infektion:
• Lokalinfektion, Abszessbildung
• Allgemeininfektion, Septischer Schock
• HIV-Infektion
• Tetanus, Gangrän
Probleme beimWasserlassen:
• Urinretention
• Ödem der Urethra
• Dysurie
Verletzung:
• Verletzung benachbarter Organe
• Frakturen (z. B. Femur, Clavicula, Humerus) bei Fixierung während des Eingriffs
Blutung:
• Hämorrhagie, Anämie, Schock
• Tod

Diese Probleme setzen sich oft chronisch fort mit Komplikationen im Bereich des Narbengewebes, mit Problemen beim Wasser lassen, mit chronischen Infektionen und Problemen im Kontext von Sexualität und Menstruation (Tab. 3).

Tab. 3: Folgen weiblicher Genitalverstümmelung – Chronische somatische Komplikationen

Chronische Infektionen:
Chronische Vaginitis, Endometritis, Adnexitis
Sexualität/Menstruation:
Dyspareunie/Apareunie, Vaginalstenose, Infertilität/Sterilität, Dysmenorrhoe, Menorrhagie
Probleme beim Wasserlassen:
Rezidivierende Harnwegsinfektion, Prolongiertes Wasserlassen, Inkontinenz, Vaginalkristalle
Komplikationen des Narbengewebes:
Abszessbildung, Keloidbildung/Dermoidzysten/Neurinome, Hämatokolpos

Im Rahmen der chronischen Folgen von FGM kommt es zu Zystenbildungen, dies beschreibt die folgende Kasuistik [14]:
Ein 8-jähriges Mädchen aus Eritrea wurde mit einer größenprogredienten Raumforderung im Bereich der Vulva in der kinderchirurgischen Notfallambulanz vorgestellt. Vorausgegangen war in Eritrea im Säuglingsalter eine Entfernung der Klitoris mit partieller Entfernung der kleinen Labien. In der beschriebenen Notfallsituation erfolgte die chirurgische Exzision der etwa 4 cm großen Zyste (histologisch eine traumatische Plattenepithelzyste der Vulva) mit Labienrekonstruktion.

Dun et al. [15] beschreiben eine ähnliche Kasuistik:
Eine 30-jährige aus dem Sudan stammende Frau, die im Alter von 5 Jahren beschnitten wurde, litt seit 8 Jahren unter der Größenzunahme einer epidermalen Inklusionszyste oberhalb der Harnröhre, bei Exzision 8×5 cm groß. Ziel der Operation war auch eine Wiederherstellung der Anatomie.

Epithelzysten und Dermoidzysten der Vulva nach FGM sind selten. Sie erfordern zwingend eine chirurgische Intervention. Ziel ist die Korrektur der Narbenbildung und von Verengungen und damit der Dyspareunie. Dies hilft die Lebensqualität der betroffenen Frauen sowie den Verlauf künftiger Schwangerschaften zu verbessern.
Die große Herausforderung für Frauenärztinnen und -ärzte liegt auch in der Begleitung von Frauen nach FGM und während der Schwangerschaft und der Geburt. Die Probleme liegen in einer erschwerten oder unmöglichen Vaginaluntersuchung und u.U. ist eine Katheterapplikation nicht möglich. Unter der Geburt ist dann auch die Messung des fetalen Skalp-ph nicht möglich. Oft ist die Austreibungsphase verlängert und in der Folge entstehen perineale Risse und Infektionen bis hin zu vesico-/rektovaginaler Fistelbildung, einer erhöhten postportalen Hämorrhagie und auch die perinatale Mortalität ist erhöht [13]. Neben diesen körperlichen Folgen und Komplikationen für Mutter und Kind sind die psychischen und die sozialen Folgen der FGMbedeutsam (Tab. 4).

Tab. 4: Psychische und soziale Folgen von FGM

  • Die Genitalverstümmelung hinterlässt meist ein schwerwiegendes unauslöschbares körperliches und seelisches Trauma.
  • Der gesamte Vorgang kann das Selbstwertgefühl beeinträchtigen und Ursache für psychische und Verhaltensstörungen sein.
  • Eine weitere schwerwiegende Folge ist der Vertrauensverlust des Mädchens in seine nächsten Bezugspersonen.
  • Langfristig können die betroffenen Frauen leiden unter:
    – dem Gefühl des Unvollständigseins,
    – Ängsten
    – Depressionen
    – chronischer Reizbarkeit
    – Sexualstörungen und
    – Partnerschaftskonflikten
  • Viele durch die Genitalverstümmelung traumatisierte Frauen haben keine Möglichkeiten, ihre Gefühle und Ängste auszudrücken und leiden
    im Stillen.

Besonders die psychischen Folgen nach FGM sind wissenschaftlich wenig untersucht. In vielen Ethnien ist es verboten Schmerz bei der rituellen Beschneidung laut zu äußern, als Sanktion droht der Ausschluss aus der Gemeinschaft. Dieser Gruppendruck zwingt Mädchen aus Angst vor sozialer Isolation zum Schweigen. Eine überstarke Stressbelastung durch den Eingriff und in der Folge kann bei Betroffenen zur Dissoziation führen, d.h., dass der gesamte Erlebnisinhalt und damit verbundene Affekte aus dem bewussten Erleben abgespalten werden. Dies entspricht der psychischen Reaktion nach anderen Trauma-Erfahrungen [16].

Betreuung der Frauen

Patientinnen mit genitaler Beschneidung, insbesondere Infibulation, bedürfen der besonderen ärztlichen und psychosozialen Betreuung und Beratung hinsichtlich der

  • körperlichen Folgen (Genitalinfektion, Blaseninfektion, Fragen der Sterilität) sowie der
  • Sexualprobleme (Unmöglichkeit der Kohabitation, Dyspareunie).

Dazu liegen die folgenden Stellungnahmen vor:

  • der Arbeitsgemeinschaft „Frauengesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit“ www.fide. de
  • des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie www.dggg.de

Daraus lassen sich konkrete Empfehlungen für die Arzt/Ärztin-Patientin- Kontakte ableiten (Tab. 5, 6).

Tab. 5: Empfehlungen für die Arzt/Ärztin-Patientin-Kontakte

  • Einfühlsame Anamnese
  • eventuell mit Dolmetscherin
  • im Einzelgespräch und/oder mit Partner bzw. der Familie
  • Es sollte den Frauen gegenüber der Terminus „Beschneidung“ verwendet werden.
  • Einfühlsame Befunderhebung und Untersuchung

Tab. 6: Empfehlungen

Information zu:

  • Adäquater medizinischer Behandlung von akuten und chronischen Komplikationen
  • Hintergrundwissen zu FGM: kulturell und ethisch, auch strafrechtlich
  • Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach FGM von der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Genitalverstuemmelung.html
    Deutschen Bundesverband für Pflegeberufe: www.dbfk.de/download/
    fgm_DBfK-web_Broschuere_final_280108_v2.pdf
  • Frühzeitig das Gespräch suchen mit den Eltern gefährdeter Mädchen

Hinsichtlich der körperlichen Befunde sind selbstverständlich Infektionen angemessen zu behandeln. Bei Behinderungen von Urin- und Blutabfluss ist dies u.U. operativ zu beheben und je nach Beschneidungsgrad auch die Fähigkeit zum Geschlechtsverkehr (Kohabitationsfähigkeit) durch Öffnung des Scheidenausganges in der Regel in Anästhesie wiederherzustellen, die Voraussetzung dafür ist der Wunsch der Patientin. Während der Schwangerschaft und Geburt sollten der Arzt, die Ärztin folgende Aspekte beachten. Bei schwangeren, beschnittenen Frauen mit engem Scheidenausgang, kann eine erweiternde Operation bereits während der Schwangerschaft medizinisch indiziert sein, insbesondere, wenn Vaginal- und Blaseninfektionen während der Schwangerschaft aufgetreten sind. Wegen der Gefahr der Retraumatisierung sollte eine geeignete Anästhesieform gewählt werden, um Erinnerungen an die Beschneidung zu vermeiden. Unter der Geburt schließlich soll durch Öffnung der Infibulation mittels kontrolliertem Dammriss oder Episiotomie eine normale Geburt ermöglicht werden.

Kenntnisse über FGM zu erwerben, die geographische Verbreitung und die gesundheitlichen Konsequenzen zu kennen, ist notwendige Voraussetzung, damit Beschwerden einer Patientin überhaupt in Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung gebracht werden können. Im ärztlichen Kontakt mit Frauen nach FGM sind Kompetenzen gefragt, damit Betroffene nicht durch Worte oder Taten retraumatisiert und nicht in ihrer Würde verletzt werden. Sensibilität gehört zur Untersuchungssituation. Die von FGM betroffene Frau empfindet ihren Körper als Teil ihres Ichs und damit als „normal“. Reaktionen von Befremden oder gar Ekel beim Anblick der Genitalien wird als starke Zurückweisung erlebt. Zum notwendigen Feingefühl gehört auch die Verwendung der angemessenen Terminologie. So ist es adäquat im Gespräch mit Betroffenen von „Beschneidung“ zu sprechen. „Fragst du mich, ob ich beschnitten bin, sage ich Ja. Fragst du mich, obich verstümmelt bin, antworte ich Nein“ Migrantin aus Tansania [12]

Die Integration dieser Informationen in die Praxis bedeutet zunächst, selbst kompetent zu sein und Problemlagen zu kennen, letztlich aber im Sinne der Prävention und besonders der Sekundärprävention für betroffene Frauen hilfreich zu sein. Wichtig ist es sich dabei klar zu machen, dass betroffene Frauen erst in unserem westeuropäischen Kulturkreis zu Außenseiterinnen werden. Die Wünsche der betroffenen Frauen an ihre Ärztinnen und Ärzte zeigt die folgende Auflistung (Tab. 7).

Tab. 7: Wünsche der Frauen an ihre Ärztinnen und Ärzte

  • Unwissenheit ist nicht das Schlimmste
  • Sachlich und mit Respekt nach dem kulturellen Hintergrund fragen
  • Keine Scham und Schuldgefühle provozieren
  • Keine verletzende Neugierde
  • Nicht zur Schau gestellt werden
  • Nicht in eine Opferrolle gedrängt werden
  • Klischees vermeiden

Hilfreiche Adressen und Informationen

Beispielhaft werden Aktivitäten von UNICEF www.unicef.org aufgeführt, neben anderen zahlreichen Organisationen, die sich einsetzen für politische Lobbyarbeit. Dazu gehört das Training von Multplikatorinnen und Aufklärungskampagnen, insbesondere die Unterstützung einheimischer Partnerorganisationen. So gibt es von UNICEF Projekte in

  • Äthiopien Beratung ehemaliger Beschneiderinnen bei der Suche nach alternativen Einkommensmöglichkeiten
  • Somalia Durchführung von Workshops für Gesundheitspersonal, Lehrer, religiöse Führer
  • Ägypten Organisation einer Umfrage zusammen mit dem Sozialministerium zum Thema Beschneidung in 26 Dörfern
  • Eritrea werden Aufklärungsprogramme in Schulen unterstützt „Bildung ist der beste Schutz“
  • Niger beteiligt an der Erarbeitung eines neuen Gesetzes zum Verbot der Beschneidung

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie unter den folgenden Adressen:

  • www.frauenrechte.de,
  • Infoflyer des Landes NRW, www.mgepa. nrw.de/ministerium/service,
  • Vorträge der Fachtagung 2006 www.aekno.de/Dokumentation/AekNo,
  • Beratungsstellen, Stop Mutilation e.V., www.stop-mutilation.org
  • Kutairi, AktionWeißes Friedensband e.V. www.kutairi.de,
  • Integra, Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung, www.netzwerk-integra.de

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Mechthild Neises
Psychotherapeutische Privatpraxis
Lemierser Berg 119
52074 Aachen
www.ploeger-neises.com

Slide Gyne 01/2017 Weibliche Genitalverstümmelung - gesundheitliche Folgen

Literaturverzeichnis

  1. UNICEF 2007 www.unicef.de
  2. WHO 2008 www.who.de
  3. Pechmann C, Petermann F, Schmidt S, Nitkowski D, Köbach A, Ruf M, Elbert T. Belastungsbewältigung bei Frauen mit FGM aus Äthiopien – zur Rolle der Einstellung. Psychother PsychMed 2016; 66: 421–428
  4. Brenn J.Weibliche Beschneidung kommt aus der Tabu-Zone. Rheinisches Ärzteblatt 2013; 8: 16–17
  5. http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/letzter Zugriff 14.11.16, Abdulcadir et al. 2016
  6. Bundesärztekammer Stellungnahme 2005 und 2013. Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation) Mitglieder des Arbeitskreises:
  7. Deutsches Komitee für UNICEF e. V. (Hrsg.) Schnitte in Körper und Seele. Eine Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland.2005
  8. Statistisches Bundesamt 2003www.statis.de
  9. Hänselmann K, Börsch C, Ikenberg H, Strehlau J, Klug SJ. Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland. Ergebnisse einer Befragung
    niedergelassener Gynäkologen. Geburtsh Frauenheilk 2011; 71: 205–208
  10. Bartzke G. Weibliche Beschneidung. Frauenarzt 2015; 56: 857
  11. Ärztekammer Nordrhein. Genitalbeschneidung. Trauma für Betroffene – Herausforderung für ärztliches Handeln. Vorträge von J. Cumar und Dan mon O´Dey, Aachen 31.08.2016

Alle Literaturstellen finden Sie unter:
www.gyne.de

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