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Richtlinie Zervixkarzinom-Screening – 2015

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DGPFG-Stellungnahme
Richtlinie Zervixkarzinom-Screening
15.10.2015

Änderung der Krebsfrüherkennung-Richtlinie: Zervixkarzinom – Screening

Berlin, 15. Oktober 2015

Grundsätzlich begrüßen wir eine Änderung des bisherigen Systems der Krebsfrüherkennung mit der Einbeziehung evidenzbasierter Verfahren (HPV-Diagnostik) und der Einführung eines organisierten Screenings, wie es in den Europäischen Leitlinien von 2007 vorgesehen ist und unterstützen das damit verfolgte Ziel, die Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung zu verbessern und die Rate sowohl an Neuerkrankungen als auch an Sterbefällen am Zervixkarzinom zu senken.

Ebenso halten wir die ausdrückliche Beibehaltung des Anspruchs auf eine jährliche klinische Untersuchung für wichtig, da sich gezeigt hat, dass viele Frauen diese Konsultation auch für die Beratung zu weiteren Anliegen ( Empfängnisregelung, Klimakterium, Angebote der Prävention) nutzen und die Chance besteht, auch psychosoziale Belastungsfaktoren zu erfassen.

Kritisch sehen wir, dass grundlegende Fragen offen bleiben aufgrund fehlender Daten zur subjektiven Belastung und gesundheitsbezogenen Lebensqualität durch die Umstellung des Screeningsystems und dass damit auch nicht gewährleistet ist, das selbstgesteckte Ziel zu erreichen.

Alle drei Beschlussfassungen haben als Ziel benannt, neben der Senkung der Neuerkrankungen an invasiven Zervixkarzinomen und der Zervixkarzinomsterblichkeit, sowie der Entdeckung von Zervixkarzinomen in einem möglichst frühen Stadium, „gleichzeitig eine Minimierung der Belastungen, die mit einem Früherkennungsprogramm verbunden sein können, zu gewährleisten“ (z. B. unnötige Sorge durch falsch-positive Befunde, Gefahr der Überdiagnose und Übertherapie, Gefahr der Scheinsicherheit bzw. Gefährdung durch falsch-negative Befunde, Ungewissheit während der Wartezeiten auf Befundergebnisse sowie Risiken und Nebenwirkungen der Untersuchungen selbst.)

Ebenso haben alle drei Gremien in ihren Beschlussfassungen wie folgt darauf hingewiesen:

„Keine der Studien lieferte auswertbare Daten zu den patientenrelevanten 4 Endpunkten Gesamtüberleben, krankheitsspezifische Mortalität, unerwünschte Folgen der Screeningstrategie und Veränderung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität“ 

Damit ist die Erfüllung des Zieles „Minimierung der Belastungen“ mit dem jetzt beschlossenen Vorgehen nicht gewährleistet, da zu deren Einschätzung keinerlei objektive Daten vorliegen. Über diese soll jedoch neutral und umfassend aufgeklärt werden, sie sind wichtiger Inhalt der ärztlichen Beratung und damit Voraussetzung für die Entscheidung der Frau über die Inanspruchnahme und über ihre Wahl des geplanten Screeningverfahrens – mit nachhaltiger Auswirkung auf ihre Gesundheit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität.

Aus unserer Sicht wäre die Durchführung von Pilotprojekten vor einer flächendeckenden Umstellung des Screeningverfahrens notwendig gewesen, um diese Belastungen zu evaluieren, wie bereits von anderer Seite angemahnt wurde. (1)

Angesichts des jetzigen Standes der Beschlussfassungen, der solches Vorgehen nicht vorsieht, sehen wir für sowohl für die Beratung als auch für die Evaluation nur noch folgende Änderungsmöglichkeiten – diese jedoch als sehr dringlich an:

1. Stärkung des Stellenwertes einer individuellen ärztlichen Beratung sowohl vor der Entscheidung zum Monitoring als auch bei allen auffälligen Befunden. 

2. Begleitende Evaluation zur Erfassung der Belastungen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Einbeziehung der Patientinnen 

Begründung:

  1. Hinsichtlich des hohen Stellenwertes der in allen Beschlussfassungen geforderten umfassenden Aufklärung der Frau als Grundlage für ihre Entscheidung über die Screening-strategie (HPV- Test oder jährliche Zytologie) bleiben zu viele wichtige Fragen offen, die zu erheblichen Unsicherheiten führen können und die geforderte Neutralität der Beratungs-inhalte nicht gewährleisten. Unsicherheiten betreffen dabei nicht nur die zu beratenden Frauen, sondern gelten ebenso für die beratenden Ärztinnen und Ärzte; es ist absehbar, dass diese zu Lücken und Fehlinformationen führen können.Umso wichtiger wird damit die gemeinsame Klärung des individuellen Risikos der Frau für die Entstehung eines Zervixkarzinoms aufgrund ihrer gesundheitlichen, partnerschaftlichen und psychosozialen Lebenssituation durch Patientin und Arzt/ Ärztin in einem patientinnenzentrierten Beratungsprozess, der bedarfsweise auch mehrere Gespräche umfassen kann.Diese Beratung muss sowohl vom zeitlichen als auch honorarmäßigen Aufwand her angemessen gewährleistet sein.Ziel der Aufklärung soll die informierte Entscheidung der Patientin sein zur Wahl eines Screeningverfahrens (Zytologie allein oder HPV-Test), welches für 5 Jahre dann alternativlos festgelegt wird. Es ist bekannt und durch Untersuchungen belegt, dass die partizipative Entscheidungsfindung als gemeinsame Entscheidung mit dem Arzt/ der Ärztin von den meisten PatientInnen ausdrücklich gewünscht und wahrgenommen wird. (2,3).Angesichts differierender Angaben für falsch negative HPV-Befunde (4) – besonders für Adenocarcinome- ist eine sichere Grundlage für die Aufklärung über Vor- und Nachteile beider Verfahren und deren mögliche Auswirkungen derzeit aus unserer Sicht nicht ausreichend gegeben und eine informierte Entscheidung der Patientin daher fraglich. Die Gefahr ist damit groß, dass die ärztliche Favorisierung eines Verfahrens – bewusst oder unbewusst- vom Arzt/ Ärztin vermittelt und von der Patientin übernommen wird bzw. ihre Entscheidung unverhältnismäßig beeinflusst.Ebenso besteht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich das geplante Monitoring in seiner Durchführung und Aussage, welche Screeningstrategie hier in Deutschland eine tatsächliche Verbesserung des jetzigen Systems darstellt, als nicht effektiv erweist: bisher haben Frauen den HPV- Test als Zusatzdiagnostik im Zusammenhang mit auffälligen zytologischen Befunden und deren Abklärung vermittelt bekommen oder als fakultative Empfehlung (4) zur erhöhten Sicherheit als zusätzliche Selbstzahler-Leistung (IGEL). Ob und wie die jetzt geplant alternativlose Entscheidung für eine der beiden Screeningverfahren ohne zwischenzeitlich möglichen Wechsel über 5 Jahre von den Frauen akzeptiert und umgesetzt wird, ist weitgehend offen.Es ist sehr wahrscheinlich, dass Frauen weiterhin zusätzlich zum gewählten Screeningverfahren das jeweils andere Verfahren als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen und damit das Monitoring in seiner Aussage fragwürdig wird.
  2. Der positive Nachweis eines HPV-Befundes als eine sexuell übertragene und übertragbare Infektion bedeutet direkter und stärker als die Mitteilung eines auffälligen zytopathologischen Befundes einen Eingriff in das psychosexuelle Erleben der Frau und in die Paarbeziehung mit möglichen negativen Auswirkungen (6). Diese Befundvermittlung bedarf daher einer ausführlichen, einfühlsamen, patientinnenzentrierten Kommunikation, um Ängste und Irritationen sowie mögliche Partnerschaftskonflikte zu verhindern.Es ist vorstellbar, dass hinsichtlich der bisher in Studien ermittelten und prognostizierten höheren Nachweisrate an HPV-Infektionen gegenüber auffälligen zytomorphologischen Befunden (7 ) die Befundmitteilungen zumindest in der ersten Screeningrunde zu häufigeren Irritationen führen – und damit Belastungen nicht vermindert sondern möglicherweise verstärkt werdenDie individuelle ärztliche Aufklärung auf der Basis einer vertrauensvollen Arzt-Patientinnen-Beziehung ist gerade bei abklärungsbedürftigen Befunden daher unbedingt notwendig und darf nicht schriftlichen Befundmitteilungen überlassen werden.


Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

Literatur

  1. Brief der AKF-Gynäkologinnen an den GBA vom 06.10.2015 www.akf-info.de
  2. Walter U, Dreier M (2014). Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Ein Schritt zur informierten Entscheidung? In: Gesundheitsmonitor 2014. Böcken J, Braun B, Meierjürgen R (Eds.) Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung 12-27.
    Link: Gesundheitsmonitor.pdf
  3. Ziele‐Papier 1: „Inanspruchnahme Krebsfrüherkennung“, Handlungsfeld 1 „Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung“ des Nationalen Krebsplans, 2010
  4. Dominik, S., Klimas, D: .Wie sicher ist der HPV-Test in der Praxis? Frauenarzt 55 (2014) Nr.10, 986-989
  5. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. ( 2008): Interdisziplinäre S2k-Leitlinie für die Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale AWMF 015/027
  6. Kirsten McCaffery et al., Testing positive for human papillomavirus in routine cervical screening:examination.of psychosocial impact;
    http://onlinelibrary.wiley.com
  7. http://www.medizin-management-verband.de/pdf/medizin-management-preis- 2014/C_DeutscheBKK-KlinikumWolfsburg_Anlage.pdf, S11, Abb.1

Slide DGPFG-Stellungnahme Richtlinie Zervixkarzinom-Screening

Pille danach – 2015

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Pille danach: Was zählt ist die Zeit!
21.01.2015

Frauenärztinnen sind nicht klüger als ihre Patientinnen

Wenn die Pille danach ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, spielt die Kompetenz der Frau eine noch größere Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) setzt auf die Eigenverantwortung der Frau und tritt für eine umfangreiche Beratung ein.

Northeim/Hamburg, 21. Januar 2015

„Wir müssen dafür sorgen, dass jede Frau und jedes Mädchen weiß: Wenn etwas in der Verhütung schief geht, muss ich mir schnellstmöglich die Pille danach holen“, betont Dr. Claudia Schumann, Frauenärztin und Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG). Eine ausführliche Kontrazeptions-Beratung in der frauenärztlichen Sprechstunde sieht sie als bestmögliche Grundlage: Gut informiert können Frauen selbst erkennen, wie sie sich schützen können und wann sie sich Sorgen machen müssen, ungewollt schwanger geworden zu sein. „Da die Wirkung der Pille danach entscheidend davon abhängt, dass sie möglichst schnell nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen wird, begrüßen wir die mit der Rezeptfreigabe verbundene Erleichterung des Zugangs“, so die Gynäkologin.

Gerade junge Frauen würden oft aus Scham den rechtzeitigen Gang in die Notfallambulanz scheuen, wenn ihr Frauenarzt nicht verfügbar sei, weiß Dr. Wolf Lütje, Chefarzt einer Hamburger Frauenklinik und Präsident der DGPFG: „Damit geht Zeit verloren!“

Viele Frauenärztinnen und -ärzte bedauern, dass die Chance für die ärztliche Beratung bei der Notfall-Kontrazeption mit der Rezeptfreigabe entfällt. Diese Beratung kann einer Frau bei der Entscheidung helfen, ob sie die Pille danach wirklich nehmen muss. Außerdem ermöglicht sie das Ansprechen anderer Probleme. Da aber bewiesen sei, dass die Pille danach ungefährlich und kaum mit Nebenwirkungen behaftet sei, sei selbst eine „unnötige Einnahme“ kein Problem, so Dr. Schumann. „Es gilt: Lieber einmal zu oft genommen – als zu spät oder gar nicht!“ Und natürlich kann auch nach der Rezeptfreigabe jede Frau, die Fragen zur Notfall-Verhütung hat oder sich Sorgen um eine Infektion macht, weil das Kondom gerissen ist, zum Frauenarzt/zur Frauenärztin gehen.

Darauf müssen auch Apothekerinnen und Apotheker hinweisen, die ab März die Pille danach abgeben werden. „Für weitere Kontroversen zwischen Ärzten und Apothekern ist jetzt keine Zeit“, betont Dr. Wolf Lütje. „Wir müssen zusammen dafür sorgen, dass ungewollte Schwangerschaften sicher verhindert werden!“ Die Apothekerinnen und Apotheker verfügen über ein breites pharmakologisches Wissen und über Beratungserfahrung. Natürlich ist die Notfall-Kontrazeption eine besondere Situation, die spezialisiertes Wissen und besonderes Einfühlungsvermögen verlangt. Die DGPFG bietet daher an: „Für die geplanten Schulungen der Apothekerverbände stellen wir gern unser frauenärztliches Wissen und unsere psychosomatische Beratungskompetenz zur Verfügung.“

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
Frauenärztin/Psychotherapie
Vizepräsidentin der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde)
Hindenburgstraße 26
37154 Northeim
T +49 5551 4774
F +49 5551 2115
M +49 170 7322580

 

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
Frauenärztin/Psychotherapie
Vizepräsidentin der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde)
Hindenburgstraße 26
37154 Northeim
T +49 5551 4774
F +49 5551 2115
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Slide DGPFG-Stellungnahme Pille danach

Social Freezing – 2014

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2017/02/dgpfg-stellungnahme-social-freezing-2014.pdf

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Social Freezing

17.10.2014

„Social freezing“ – ein familienpolitisches Desaster und medizinisch nicht akzeptabel!

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) warnt vor einer unüberlegten Zustimmung zu einer „arbeitgeberfreundlichen“ Familienplanung, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen aushöhlt.

Hamburg, 17. Oktober 2014

Karriere und Kinderkriegen verträgt sich nicht „nebeneinander“, wenigstens nicht für Frauen. Also einfach „nacheinander“? Dagegen spricht die Biologie, denn Frauen über 35 Jahre haben weniger Chancen schwanger zu werden. Der medizinische Fortschritt verspricht Abhilfe: Eizellen mit 25 Jahren einfrieren, um sie mit 40 zu nutzen. Ist diese Entwicklung tatsächlich ein weiterer Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen, ein Ausweg aus dem Dilemma?

„Social freezing“ erzeugt Druck auf junge Frauen 

Dr. Claudia Schumann, Vizepräsidentin der DGPFG, sieht die Kehrseite der Medaille: „So belastend ein unerfüllter Kinderwunsch ist, gerade wenn sich die Frau erst spät an die Realisierung gemacht hat, so kann das sogenannte „social freezing“ nicht die Lösung sein. Dieses Angebot verstärkt den Machbarkeitswahn, dass gesunde Kinder einfach organisierbar sind. Mit dieser Aussicht werden in Zukunft die Anstrengungen eher reduziert werden, gemeinsam die Chancen für eine Vereinbarung von Beruf und Kindern zu verbessern. Dies gilt für Frauen wie für Männer. „Social freezing“ setzt Frauen noch mehr unter Druck, ihre weiblichen Seiten zu verdrängen und zu funktionieren“.

Medizinische Optionen werden fehlgeleitet
Die Methode, Eizellen zu konservieren, wurde primär für jüngere Frauen entwickelt, die sich einer aggressiven Krebsbehandlung unterziehen mussten. Da bei einer Bestrahlung oder einer Chemotherapie oft die Eierstöcke irreversibel geschädigt werden, wurden einzelne Eizellen bei ihnen vor der Behandlung entnommen und auf Eis konserviert („freezing“), um sie dann nach der Gesundung und bei späterem Kinderwunsch nutzen zu können. In diesen Fällen ist der Vorgang also eine gute Methode, die sicher auch die Genesung positiv unterstützt.

Da bekannt ist, dass die weiblichen Eizellen auch einfach durch das „Älterwerden“ der Frau Schaden nehmen, lag die Idee nicht fern, für diesen Fall vorzusorgen. Das Angebot, bei unerfülltem Kinderwunsch dann einfach auf tiefgefrorene Eizellen zurückzugreifen, die sie sich in jüngeren Jahren hat entnehmen lassen, halten wir aus psychosomatischer Sicht für nicht akzeptabel, zumal er mit durchaus belastenden Eingriffen verbunden ist. Außerdem kann dies junge Frauen massiv unter Druck setzen: Ist es bald beim Vorstellungsgespräch nützlich, ein Zertifikat über eingefrorene Eizellen vorzulegen, um dieselben Chancen wie der männliche Bewerber zu erhalten? Die Option, Kinder nach Plan in die Karriere einzubauen, verspricht mehr Chancen, behindert aber in Wirklichkeit einen selbstbewussten Lebensentwurf.

„Social freezing“ hebelt die Gleichberechtigung aus
Unabhängig von der individuellen Lösungsstrategie droht „social freezing“ die gesellschaftliche Realität zu beeinflussen: Während aktuell viel für das Wahrnehmen der unterschiedlichen weiblichen und männlichen Fähigkeiten zugunsten einer tatsächlichen Gleichberechtigung getan wird, dreht „social freezing“ das Rad wieder zurück: „Frauen sind wie Männer – zumindest bis 40!“ Ist das ein Fortschritt oder ein Alptraum?

Dr. Wolf Lütje, Präsident der DGPFG und Chefarzt einer Hamburger Frauenklinik, warnt: „Wir müssen alle Anstrengungen fördern, dass Frauen frühzeitig ihren Kinderwunsch erfüllen und im Beruf bleiben können. Sie dabei zu unterstützen, ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag, der allen nützt. Gerade die Kompetenz und Erfahrung von Müttern, die zielgerichtet Schwerpunkte setzen und ihre Kraft gut einteilen können, möchte ich nicht missen. Späte Mutterschaft ist schön, sollte aber nicht das Ziel sein.“

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
Frauenärztin/Psychotherapie
Vizepräsidentin der DGPFG
(Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde)
Hindenburgstaße 26
37154 Northeim
T +49 5551 4774
F +49 5551 2115

 

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

Slide DGPFG-Stellungnahme Social Freezing

Unwort des Jahres: Kaisergeburt – 2014

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Unwort des Jahres: Kaisergeburt

07.01.2014

Man muss sich das wie folgt vorstellen: Ein Operateur bereitet die Bauchdecken der Mutter so vor, dass es hierüber unter Anteilnahme der Eltern zur Pseudo-„Spontangeburt“ des Kindes kommt. Was liegt näher diesen Akt als Chimäre von Kaiserschnitt und Geburt, sprich als„Kaisergeburt“ zu bezeichnen. Völlig losgelöst von den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, der grundsätzlichen Möglichkeit, dem Sinn und Unsinn, wohlgemeintem oder aber hinterlistigem Ansinnen dieses Vorgehens: Wer solche euphemistischen Neologismen in die Welt setzt, muss sich klar werden, was er damit anrichtet. Zum einen wird sprachlich mindestens eine Gleichstellung der natürlichen und der operativen Geburt geschaffen und damit die Tür geöffnet – auf allen zum Teil noch unerforschten Ebenen bis hin zur Aufklärung – die Spontangeburt als überholt zu verwerfen. Selbst „Geburtserleben“ und „Bonding“ ist nun vollumfänglich im OP gestaltbar und damit ein psychologisches Argument gegen den Kaiserschnitt scheinbar hinfällig geworden.

Kaisergeburt suggeriert aber auch, dass es unkaiserliche Geburten geben muss.

Sind das dann „Bettlergeburten“ bei denen Frauen all der Ungemach von Schmerz, Angst und Erschöpfung zugemutet wird, weil man ihnen das kaiserliche Gebären versagt??

Es wundert mich nicht, dass es Geburtsmediziner und nicht Psychosomatiker sind, welche solche Ideen entwickeln. Letztere können in Anbetracht solcher Surrogate nur warnend den Finger heben. Es gibt keinerlei Forschung, ob das direkte Erleben der Schnittentbindung nicht sogar nachteilige, möglicherweise sogar traumatisierende Effekte hat. Die Spontangeburt ihres Kindes kann eine Frau regelhaft auch nicht beobachten, und das wird seinen Sinn haben. Ob dieser „Ausgleich“ für entgangenes Geburtserleben demnach nicht sogar ein trojanisches Pferd ist, weiß kein Mensch.

Hinzu kommt, dass die „Kaisergeburt“ Zeit und Planbarkeit voraussetzt. Das kommt den organisatorischen Nöten von Klinikbetrieben entgegen, welche mit der Philosophie der Kaisergeburt ein psychologisches Deckmäntelchen bekommen. Folge der Planung sind aber auch mehr anpassungsgestörte Säuglinge, denen eine Kaisergeburt eher die Trennung von den Eltern beschert, denn ein unmittelbares Bonding. Alles hat eben seinen Preis!

Nebenbei sei bemerkt, dass zunehmend auch andere Bereiche der Psychosomatik missbraucht werden. Geburtsängste werden hochgespielt und mit dem Lösungsansatz „Kaiserschnitt“ instrumentalisiert. Dabei lassen sich diese Ängste besprechen und behandeln. In den seltensten Fällen ist die Sektio eine echte Lösung.

Fazit: Ein Kaiserschnitt wird nie etwas anderes sein als eine operative Geburt, zukünftig wahrscheinlich die mit Abstand häufigste Operation am offenen Bauch weltweit. Nichts spricht gegen das Ausschalten der OP-Leuchten und das unmittelbare und langzeitig ungetrennte Bonding im OP. Kein Mensch muss hingegen die Geburt aus der Bauchdecke sehen. Und Säuglinge wünschen sich eine babybestimmte Geburtshilfe, die den Kaiserschnitt als segensreichen, gerne auch psychologisch motivierten Notfalleingriff versteht.

Wolf Lütje

Ansprechpartner

Dr. Wolf Lütje
Präsident der DGPFG

Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Haselkamp 33
22359 Hamburg

T +49 40 64411-421
F +49 40 64411-312
E w.luetje@amalie.de

Slide DGPFG Stellungnahme Unwort des Jahres Kaisergeburt

Nicht-Invasive Pränataldiagnostik (NIPD) – 2013

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Nicht-Invasive Pränataldiagnostik (NIPD)
19.12.2013

„Ihr Kinderlein kommet“ – wie gilt das im Jahre 2014?

Die neuen Methoden der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) können Segen oder Fluch sein, sie berühren das gesellschaftlich relevante Thema „Inklusion“ – so die aktuelle Stellungnahme der DGPFG zum Fest der Geburt.

Hamburg/Hannover, 19. Dezember 2013

„Die neuen Bluttests zur pränatalen Diagnostik beinhalten janusköpfig Chancen und Risiken. Auch wenn es für die einzelne Schwangere ein Segen sein kann, früh und ungefährlich eine sichere Aussage darüber zu erhalten, ob ihr Kind eine Trisomie hat oder nicht, kann diese neue Technik gefährliche Folgen haben für den Umgang mit Schwangerschaft und sich negativ auswirken auf das gesellschaftliche Klima gegenüber Behinderung“, konstatiert die Frauenärztin Dr. Claudia Schumann, Vorstandsmitglied der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe).

NIPD: Sichere Aussagen ab der 10. Schwangerschaftswoche
Die neuen Methoden der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) versprechen sichere Aussagen ohne Gefährdung der Schwangerschaft: Durch einen Test aus dem Blut der werdenden Mutter kann schon ab der 10. Schwangerschaftswoche erkannt werden, ob das erwartete Kind eine Trisomie hat, das heißt eine der häufigsten genetisch bedingten Behinderungen. Der Segen: Frühe Entwarnung für viele Frauen, die sich bislang wochenlang Sorgen machen, und außerdem Rückgang der Fehlgeburten, die durch Fruchtwasserpunktionen „auf Verdacht“ verursacht wurden. Der Fluch: Gerade die Ungefährlichkeit der Methode kann zum genetischen „Screening“ aller Ungeborenen führen, und in der Folge zu einer Geburts-Verhinderung von Menschen mit Trisomie. Diese Option der „Selektion“ kann sich auf andere genetische Abweichungen erweitern. Es ist leicht vorstellbar, dass diese Entwicklung zur Diskriminierung von Behinderung beiträgt und die gültige Verpflichtung zur Inklusion aushöhlt.

Vorgeburtliche Untersuchung ohne Risiken einer Fruchtwasserentnahme
Die meisten werdenden Mütter wünschen sich ein gesundes Kind. „Guter Hoffnung sein“ hieß das früher. Die Hoffnung wurde in den letzten 40 Jahren durch immer feinere Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik abgelöst. Mithilfe von Ultraschall und Bluttests kann derzeit ab der 12. Schwangerschaftswoche die Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie des Ungeborenen berechnet werden. Ist sie hoch, kann die endgültige Diagnose bislang nur mithilfe einer Fruchtwasserentnahme gestellt werden, da man nur so an die kindlichen Chromosomen kommt. Zu Recht haben viele Frauen Angst vor diesem Eingriff, denn es besteht ein Risiko von 0,5 bis 1 Prozent, dass dadurch eine Fehlgeburt ausgelöst wird. Das bedeutet zum Beispiel konkret: Wenn bei 300 Schwangerschaften, bei denen ein Trisomie- Risiko von 1 : 300 besteht, eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt wird, wird damit das eine Kind mit Trisomie erkannt, bei 299 Fällen gibt es eine Entwarnung, aber in 2 bis 3 Fällen kommt es unnötig zur Fehlgeburt. Da die Fruchtwasseruntersuchung erst ab der 14./15. Woche gemacht werden kann, hat die Schwangere bis dahin schon eine lange Zeit der Aufregung hinter sich.

Die neue nicht-invasive Pränataldiagnostik beruht auf einer sensationellen Erkenntnis: Im mütterlichen Blut schwimmen schon in den ersten Wochen der Schwangerschaft fetale Chromosomenanteile, die man extrahieren und dann direkt untersuchen kann, das heißt man hat jetzt völlig ungefährlich Zugriff auf das fetale Erbgut.

Neue Methoden werben für frühen Einsatz bei allen Schwangeren
In Deutschland wurde als erstes im Sommer 2012 der Praenatest eingeführt, inzwischen gibt es den Panorama-Test und zuletzt den Harmony-Test. Die Namen sprechen für sich. Während anfangs die NIPD erst ab der 12. Woche eingesetzt werden sollte und nur in sogenannten Risikogruppen – Alter der Mutter über 35 Jahre, auffällige Voruntersuchungen – werben die neuen Methoden für einen frühen Einsatz bei allen Schwangeren. Parallel dazu sinken die Preise, von anfangs circa 1.400 Euro auf jetzt noch knapp 500 Euro. Einige Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten. Nach den bislang vorliegenden Studien sind die Tests tatsächlich sehr verlässlich, die Fehlerrate liegt unter 1 Prozent. Das heißt, es ist extrem selten, dass eine Trisomie übersehen oder falsch diagnostiziert wird. Zwar wird bei auffälliger NIPD derzeit noch eine Fruchtwasserpunktion empfohlen um die Diagnose zu sichern, aber die Indikation dafür wird viel seltener gestellt werden.

Kritik: Druck von Außen und Gefahr der Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Kritische Stimmen warnen: Der Segen ist teuer erkauft! Gerade weil die Untersuchung so harmlos ist, kann es schnell zu einem breiten Einsatz führen, zu einem allgemeinen Screening auf „Abweichung“ und in der Folge zu vielen Schwangerschaftsabbrüchen. Denn bekannt ist, dass mehr als 95 Prozent der Frauen sich bei der Diagnose „Trisomie“ für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden; das wird bei früher Entdeckung eher zunehmen. Dr. Wolf Lütje, Frauenarzt und Präsident der DGPFG, fragt: „Was kommt als Nächstes, welche Abweichung wird noch feststellbar, in welche Entscheidungs-Situationen werden Frauen in Zukunft hineingeraten? Darf eine Frau noch einfach guter Hoffnung sein, oder wird der Druck auf Schwangere zunehmen, Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen? Geraten auch wir Frauenärzte und –ärztinnen immer mehr unter Druck, alles anbieten zu müssen? Wird es eine Diskriminierung der Dennoch-Geborenen und ihrer Mütter geben:

„So etwas muss es doch nicht mehr geben?“ Fragen, die nicht nur die werdenden Eltern angehen, sondern breiter gesellschaftlich diskutiert werden müssen.

Ziel der DGPFG: Inklusion für Ungeborene gesellschaftlich verankern!
Für die DGPFG fordert Dr. Wolf Lütje: „Ziel muss sein, das Gebot der Inklusion auch für Ungeborene gesellschaftlich so zu verankern, dass Schwangere wirklich selbstbestimmt entscheiden können, was sie von ihrem Kind wissen wollen.“ In diesem Sinn will die DGPFG das Thema mehr in die Öffentlichkeit tragen, und sie will die Erarbeitung einer neuen Leitlinie zur Pränataldiagnostik anstoßen.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

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Dr. med. Claudia Schumann
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Slide DGPFG-Stellungnahme Nicht-Invasiven Pränataldiagnostik (NIPD)

Studie zu Hormonen in den Wechseljahren – 2012

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Studie zu Hormonen in den Wechseljahren
22.02.2012

Frauenärztinnen sind nicht klüger als ihre Patientinnen

Aktuelle DGPGF-Studie: Auch die „Profis“ gehen vorsichtig mit Hormonen um und sehen die Wechseljahre als „normale Lebensphase, auf die sich Frauen einstellen müssen“/Psychosomatische Betreuung kommt bei den Patientinnen gut an

Berlin/Northeim, 22. Februar 2012

Hitzewallungen, Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen – diese Symptome begleiten viele Frauen zwischen 40 und 65. Ein Gang zur Frauenärztin oder zum Frauenarzt kann in solchen Situationen weiterhelfen oder enttäuschen, wenn die GesprächspartnerInnen kurz angebunden sind und schnell eine Hormontherapie empfehlen.

Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), die Ende 2011 veröffentlicht wurde und gut 1000 Frauen befragt hat, ergab: Neben der Information über Symptome und Verlauf der Wechseljahre bewerten die Frauen vor allem das „Eingehen auf die persönliche Situation“ als hilfreich. Und genau dies ist die Devise der an der Studie beteiligten Frauenärztinnen, die alle bewusst einen ganzheitlichen, psychosomatischen Umgangsstil vertreten.

In der Behandlung von Wechseljahres-Symptomen waren sich die an der Studie beteiligten knapp 50 Frauenärztinnen einig. Sie setzen in ihrem Beruf Akzente, die sie auch persönlich als hilfreich erleben: Beschwerden ernst nehmen, psychosoziale Hintergründe berücksichtigen, die Eigenkompetenz stärken, über Ernährung und Sport informieren, Risiken und Nutzen einer Hormontherapie erläutern, für das Thema Sexualität offen sein.

Dass diese authentisch zugewandte Behandlung bei den Patientinnen ankommt, ließ sich anhand der Studie nachweisen. 90 Prozent der befragten Frauen fühlten sich gut informiert und gestärkt, ihren eigenen Weg zu gehen.

Bemerkenswert ist ein Detail aus der Befragung der Frauenärztinnen: Der Anteil der Frauenärztinnen, die selbst Hormone einnehmen, entsprach mit circa 20 Prozent dem ihrer Patientinnen, während in früheren ähnlichen Befragungen die Frauenärztinnen doppelt bis dreimal so häufig selbst Hormone genommen haben. „Das bedeutet, dass die Frauenärztinnen für sich selbst genauso sorgen wie für ihre Patientinnen“, ist das Fazit von Dr. Claudia Schumann. Die Frauenärztin aus Northeim/Niedersachsen, Vorstandsmitglied der DGPFG mit Sitz in Berlin, hat mit anderen niedergelassenen Frauenärztinnen die bundesweite Studie initiiert und ausgewertet.

Bei aller Übereinstimmung gab es jedoch auch große Unterschiede: Die befragten Frauenärztinnen gehen aktiver mit den Wechseljahren um. Sie treiben deutlich mehr Sport, um gesund alt zu werden, und verbinden mit diesem Lebensabschnitt häufiger die Chance für neue Ziele und Möglichkeiten. Außerdem sind sie eher bereit für eine lokale Hormonbehandlung, die hilfreich ist bei sexuellen Beschwerden aufgrund der oft trockenen und empfindlicheren Scheidenschleimhaut.

Die beteiligten Ärztinnen sehen im Studienergebnis einen Auftrag für die Zukunft. „Wir werden unsere Patientinnen noch aktiver als bisher auf die Wechseljahre ansprechen und versuchen, ihnen eine Mischung aus Gelassenheit und Neugier auf diese Zeit zu vermitteln“, so Schumann. Ein entsprechendes Info-Blatt, das Frauenärztinnen an ratsuchende Frauen weitergeben können, wurde von der Studiengruppe entwickelt. Es ist auf der Homepage der DGPFG www.dgpfg.de veröffentlicht.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

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Slide DGPFG-Stellungnahme Studie Wechseljahre

Gendiagnostikgesetz – 2010

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Offener Brief der DGPFG
Gendiagnostikgesetz

01.12.2010

An den Vorstand der DGGG
An die Mitglieder der Gendiagnostikgesetz-Kommission (GEKO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DGPFG (Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe) begrüßt die Intention des Gendiagnostik-Gesetzes, dass Schwangere im Rahmen von PND umfassender als bisher beraten werden sollen. Damit können sie sich verantwortlich für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden. Die GEKO Gendiagnostik-Kommission hat mit der Umsetzung des Gesetzes in die Praxis eine äußerst schwierige Aufgabe übernommen.

Mit Blick auf die Zusammensetzung der GEKO hatten wir als Fachgesellschaft schon im Frühjahr 2010 unsere Bereitschaft erklärt, uns bei der erforderlichen Qualifikation für Frauenärztinnen und Frauenärzte zu beteiligen. Auf sie wird der Hauptanteil der Beratung im Rahmen von ETS, Fein- Ultraschall und Amniocentesen entfallen. Die DGPFG bietet seit Jahren erfolgreich bundesweit Curricula an für die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in der psychosomatischen Grundversorgung. Dabei geht es immer auch um die Reflexion der Arzt-Patientin-Beziehung in schwierigen Situationen.

Jedoch: Eine aktuelle Presseerklärung der FMF Fetal Medicine Foundation warnt im Hinblick auf die erforderliche hohe Zahl der entsprechend fortzubildenden Frauenärzteschaft vor „Engpässen in der Elternversorgung“. Prof. Merz, Präsident der FMF, fordert deshalb in der Mitteilung „keine zeitintensive Qualifikation“. Die FMF hält eintägige Kurse für ausreichend.

Dies veranlasst uns zu einer erneuten Stellungnahme:

Wir fürchten um die Qualität der vom Gesetzgeber geforderten Beratung, die aus unserer Sicht sehr unterschiedliche Aspekte beinhaltet. Neben der Informationsvermittlung über die genetischen Grundlagen und die medizinischen Verfahren bzw. Konsequenzen der Pränataldiagnostik bedarf es immer auch einer individuellen psychosozialen Beratung. Sie berührt die Themen der ethischen Fragen von PND und den eventuell damit verbundenen Konsequenzen. Nur mit diesem Hintergrund können Frauen entscheiden, was sie von ihrem Kind wissen wollen.

Beides – Information und Beratung – lässt sich nicht voneinander trennen, wenn man erreichen will, dass die Frau bzw. das Paar gerade in diesem schwierigen Sachgebiet eine „informierte Entscheidung“ treffen soll. Dafür brauchen Frauenärztinnen und Frauenärzte jedoch spezielle kommunikative Fähigkeiten, angewendet auf die Problematik der pränatalen Diagnostik. Es geht um komplexe Fragen wie Erwartungen an das Ungeborene, Verantwortung für den Ausgang der Schwangerschaft, Umgang mit Unsicherheit sowie Risiko und Angst vor Behinderung. Außerdem sollten die Ärztinnen und Ärzte trainiert sein für die Kommunikation einer „schlechten Nachricht“, falls Auffälligkeiten gefunden werden. Wünschenswert ist zudem eine Selbstreflexion über den eigenen Standpunkt zur Pränataldiagnostik. Das alles ist mit Sicherheit nicht an einem Tag neben der sicher von allen Beteiligten akzeptierten umfangreichen genetischen/medizinischen Qualifikation zu vermitteln!

Die DGPFG als Fachgesellschaft bietet an, zusammen mit Fachleuten anderer Disziplinen an einem aus unserer Sicht eher mehrtägigen, umfassenden Curriculum mitzuarbeiten und sich für dessen Umsetzung einzusetzen.

Dr. med. Claudia Schumann
(für den Vorstand der DGPFG)


Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

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Slide Offener Brief der DGPFG Gendiagnostik

Lücke in der Gendiagnostik – 2010

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DGPFG-Stellungnahme
Lücke in der Gendiagnostik
04.05.2010

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) fordert psychosomatische Beratungskompetenz für Frauenärztinnen und -ärzte, die Schwangere über pränataldiagnostische Untersuchungen aufklären.

Berlin, 4. Mai 2010

Seit dem 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Es hat unter anderem das Ziel, dass jede Schwangere vor einer pränataldiagnostischen Untersuchung umfassend aufgeklärt wird. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Patientin klar ist, nach welchen gesundheitlichen Auffälligkeiten beim Fetus gesucht wird. Keine Frau soll unerwartet mit negativen Informationen über ihr Ungeborenes konfrontiert werden. Denn der Wunsch, „doch nur wissen zu wollen, ob alles in Ordnung ist“, hat in der Vergangenheit viele Frauen und Paare unvorbereitet vor schwerwiegende Entscheidungen über den Fortgang der Schwangerschaft gestellt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, um unklare Einzelheiten zu regeln. Einige Beispiele: die Abgrenzung zum „normalen“ Ultraschall, die ausführliche ärztliche Dokumentationspflicht sowie die inhaltliche Definition der Aufklärung und genetische Beratung.

Auch Einzelheiten der aufklärenden Beratung müssen noch definiert werden. Hier weist die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) auf eine problematische Situation hin: „Bei der Aufklärung und Beratung im Rahmen der Pränataldiagnostik geht es nicht nur um Informationen, sondern den Frauen muss klargemacht werden, dass ihre Entscheidung dafür oder dagegen einen ethisch schwierigen Konflikt auslösen kann“, sagt Dr. Claudia Schumann, Frauenärztin aus Northeim und Mitglied im Vorstand der DGPFG. Natürlich habe jede Frau das Recht, sich über Gesundheit und Entwicklung des ungeborenen Kindes zu informieren. „Aber es kann Konsequenzen haben, weitere Informationen über das Kind zu erhalten“, so die Fachärztin. Falls das Ungeborene nicht normal entwickelt sei und sich die Frau den Belastungen nicht gewachsen fühle, stünde im Hintergrund neben eher seltenen Therapieoptionen immer auch die Option zu einem Schwangerschaftsabbruch. Schwierig werde auch eine Entscheidung, wenn das Ergebnis Unsicherheiten enthalte.

„Gerade die Aufklärung im Rahmen des sogenannten ETS (Ersttrimester-Screening) im dritten Monat stellt die Weichen für den Umgang der werdenden Mutter mit Pränataldiagnostik“, berichtet Schumann. „Diese Beratung ist überwiegend Sache der betreuenden Frauenärzte, denn die Schwangeren nehmen erfahrungsgemäß nur im Ausnahmefall eine externe psychosoziale Beratung in Anspruch.“ Das verlange von der Frauenärztin oder dem Frauenarzt, empathisch zu sein, auf der rationalen und emotionalen Ebene kommunizieren zu können und die eigenen ethischen Werte zu hinterfragen. „Diese Aspekte müssen von der Gendiagnostik-Kommission berücksichtigt werden“, fordert deshalb die DGPFG.

Die Gesellschaft bedauert, dass der Kommission bisher keine Experten aus der Psychotherapie, Psychosomatik oder der psychosomatischen Frauenheilkunde angehören. Um diese Lücke zu schließen, bietet die DGPFG ihr Fachwissen an und ist gerne bereit, entsprechende Fachleute zu benennen.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

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Slide DGPFG-Stellungnahme Lücke in der Gendiagnostik

Honorierung von Psychosomatik in der Praxis – 2009

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DGPFG-Stellungnahme
Honorierung von Psychosomatik in der Praxis

04.03.2009

Beim Frauenarzt läuft die Stoppuhr

In frauenärztlichen Praxen wird seit Jahresbeginn die Zeit für persönliche Gespräche knapp. Auf der Strecke bleibt immer häufiger die ganzheitliche Betreuung von problembehafteten Patientinnen wie Risikoschwangere, Frauen mit chronischen Unterleibsbeschwerden und Krebspatientinnen.

Berlin, 4. März 2009

Mia W. (Name geändert) hat Glück gehabt. Die 35-Jährige, die im vorigen Jahr nach zwei Fehlgeburten ihr erstes Kind entbunden hat, wurde von ihrer Frauenärztin während der Schwangerschaft umfassend betreut. Ein Mal in der Woche führte die Ärztin mit ihr ein sogenanntes „psychosomatisches“ Gespräch. So bewältigte Mia W. aufflammende Ängste, der Körper könne wieder nicht mitspielen. Ihre Anspannung legte sich und sie gewann das Vertrauen in ihren Körper zurück. „Tender-loving-care“, die fürsorgliche Unterstützung, ist als Fehlgeburtsprophylaxe hoch angesehen – nur das Abrechnungssystem der Krankenkassen, das seit Anfang des Jahres gilt, sieht dafür keine Zeit mehr vor.

Was ist passiert? Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für frauenärztliche Praxen neue Abrechnungsmodalitäten. Das sogenannte „Regelleistungsvolumen“ wurde eingeführt. Das heißt, dass die Praxen im Quartal einen festen Betrag für eine durchschnittliche Zahl von Patientinnen erhalten. Er liegt je nach Bundesland zwischen 15,50 und 19,50 Euro pro Frau. Alle Leistungen inklusive der kostenintensiven Ultraschalluntersuchungen sind damit abgegolten. Längere psychosomatische Gespräche können – anders als bei den Allgemeinärzten – nicht als zusätzliche Gesprächsleistung abgerechnet werden.

Deshalb befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), mit knapp 900 Mitgliedern eine der bundesweit stärksten psychosomatischen Fachgruppen, dass sich Frauenärztinnen und –ärzte unter dem steigenden finanziellen Druck die zeitlich aufwendigen Gespräche nicht mehr leisten können – zum Schaden der Patientinnen.

„Die ganzheitliche Betreuung in der frauenärztlichen Praxis ist gefährdet“, so Dr. Claudia Schumann, Mitglied im Vorstand der DGPFG. „Die neue Regelung ist völlig unverständlich, denn man geht davon aus, dass fast die Hälfte der gynäkologischen Patientinnen über Beschwerden klagen, die körperliche und seelische Ursachen haben!“ Daher gehöre die „psychosomatische Grundversorgung“ gerade bei den Frauenärztinnen und –ärzten im Gegensatz zu allen anderen Facharztgruppen verpflichtend zur Ausbildung.

Das Nachsehen haben die Patientinnen. Das sind Schwangere wie Mia W., die aufgrund früherer Fehlgeburten für einen guten Ausgang der Schwangerschaft viel professionelle Unterstützung brauchen. Oder Frauen mit chronischen Unterleibsschmerzen, bei denen es wichtig ist, die Zusammenhänge zwischen Belastung und Schmerzen zu klären, statt sie gleich zur operativen Diagnostik einzuweisen. Oder Krebspatientinnen, die immer wieder neben der gründlichen Untersuchung stärkende Gespräche benötigen.

Die DGPFG fordert deshalb dringend eine angemessene Vergütung der psychosomatischen und auch speziell der psychoonkologischen Betreuung in der ärztlichen Praxis. Damit ein längeres Gespräch mit der Frauenärztin, dem Frauenarzt nicht zu einem wohl kalkulierten Ausnahmefall wird.

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

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Slide DGPFG-Stellungnahme Honorierung von Psychosomatik in der Praxis

Geschlechtertest – 2007

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Geschlechtertest

15.11.2007

Zur Auswahl: Mädchen oder Junge?

Seit Juni 2007 ist es via Internet möglich, durch einen einfachen Test das Geschlecht des werdenden Kindes vorauszusagen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) warnt vor dieser Praxis. Sie befürchtet Schwangerschaftsabbrüche, wenn das Geschlecht nicht „passt“.

Berlin, 15. November 2007

Frühestens ab dem vierten Monat können Ärzte bislang das Geschlecht eines werdenden Kindes per Ultraschall voraussagen. Wer nicht so lange warten will: Eine frühe pränatale Geschlechtsbestimmung wird immer einfacher. Ein DNA-Abgleich im Blut der Mutter macht es möglich. Erforderte bislang das Angebot der deutschen Firma PlasmaGen AG die Blutabnahme in der ärztlichen Praxis, , so ist jetzt der Test für Zuhause erhältlich. Einfach den Test unter www.tellmepinkorblue.com bestellen, einige Tropfen Blut auf eine Karte tupfen und abschicken. Das Resultat kommt wenige Tage später, eine „Geld-zurück-Garantie“ – sollte das Ergebnis nicht zutreffen – ist inbegriffen. Sieben Wochen nach der Empfängnis sei das Geschlecht klar, verspricht die Firma aus Kalifornien. Die Firma PlasmaGen AG www.maedchenoderjunge.de wirbt damit, dies ab der 10. Schwangerschaftswoche checken zu können. Das Ergebnis erhält der beteiligte Frauenarzt. Nicht vor Ende der 14. Schwangerschaftswoche soll er die Schwangere informieren, also nach Ablauf der Frist zum frühen Schwangerschaftsabbruch.

Warum geben Frauen Geld aus für die Gewissheit, die sie wenige Wochen später erhalten und nicht mehr ändern können? Oder ziehen sie doch Konsequenzen daraus – wird die Hürde für einen Schwangerschaftsabbruch niedriger? In gesellschaftlichen Systemen, in denen Mädchen unerwünscht sind, gehört eine Abtreibung der weiblichen Föten zur gängigen Praxis. Sie hat fatale demografische Folgen: In Indien kommen auf 100 geborene Mädchen 140 bis 150 Jungen.

Dr. Claudia Schumann, Mitglied im Vorstand der DGPFG: „Hierzulande wird solche Entscheidung eher ‚den Migranten‘ unterstellt. Vorzustellen ist aber, dass auch bei uns der Druck wächst, das ‚richtige‘ Kind zu bekommen. Es soll nicht nur mit den normalen Chromosomen, sondern auch mit dem richtigen Geschlecht in die Familie passen.“ „Family-balancing“ heißt dies und wird zumindest in den USA im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik, die in Deutschland (noch) verboten ist, schon offensiv betrieben. Für die Frauenärztin aus Northeim weitet sich das Streben nach dem „Wunschkind“ weiter aus – eine Entwicklung, die durch die nahezu zur Routine gewordene Pränataldiagnostik vorbereitet sei.

„Was als Erweiterung der Selbstbestimmung der Frau daherkommt, erweist sich bei genauer Prüfung als ethisch äußerst gefährlich“, sagt sie und liegt damit auf gleicher Linie wie der Deutschen Ärztetag im Mai 2007. Doch trotz des Votums sind bundesweit Frauenärzte und Frauenärztinnen bereit, den Test zu machen. Sie lassen sich auf der Webseite von PlasmaGen AG ausfindig machen.

Die DGPFG rät Frauenärzten und Frauenärztinnen ab, bei dieser frühen Geschlechtstestung mitzumachen. „Sie macht medizinisch keinen Sinn, kann aber zu tiefen Problemen führen“, so Dr. Claudia Schumann. Die DGPFG ruft im Gegenteil dazu auf, einen offenen Diskurs über die Fragwürdigkeit dieses „Angebots“ zu führen. Ob juristische Regelungen noch greifen können, wenn die Tests frei verkäuflich seien, erscheint Schumann mehr als fraglich.

Kontakt
Dr. med. Claudia Schumann
+49 5551 4774

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Dr. med. Claudia Schumann
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