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Artikel des Monats April 2016

vorgestellt von Prof. Dr. med. Matthias David

Bernard M. Dickens
Legal and ethical issues of uterus transplantation.
International Journal of Gynecology and Obstetrics 133 (2016) 125–128

Die Berichte über die erfolgreiche Uterustransplantation (UTX) mit nachfolgender erfolgreicher Geburt eines Kindes in Schweden (Team Dr. Brännström/ Göteborg), wobei eine Freundin der Frau die Organspenderin war, hat zu einer weltweiten Diskussion zu diesem Thema geführt. Auch weibliche Familienmitglieder kommen als Spenderinnen in Frage, ohne dass bisher die rechtlichen und ethischen Probleme, die mit einem solchen Vorgehen verbunden sind, ausreichend geklärt wurden. Die ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit der UTX haben sich bisher auf die Transplantatempfängerinnen nicht aber auf die Spenderinnen konzentriert. Es ist wichtig, bei Lebend-Spenderinnen deren (altruistische?!) Motivation zu klären. Auch die Übertagung eines Uterus einer Toten, wie sie in der Türkei durchgeführt wurde, wirft neben operationstechnischen durchaus auch ethische Fragen auf.

Die UTX dient allein dem Zweck, erfolgreich selbst ein Kind zu gebären. Der transplantierte Uterus wird nach der ausgetragenen Schwangerschaft wieder entfernt. Der Übersichtsartikel von B.M. Dickens aus Toronto/Kanada setzt sich mit den o.g. dargestellten Fragestellungen – durchaus kritisch – auseinander. Auch wenn es sich bei der Uterustransplantation um eine Operation handelt, die bis auf Weiteres international wenigen hochspezialisierten Zentren vorbehalten sein dürfte, gibt es schon heute auch in der Bundesrepublik Deutschland Nachfragen von Frauen danach. Insofern sollen Frauenärztinnen und Frauenärzte in Praxis und Klinik über die UTX und damit zusammenhängende ethisch und psychische/psychosomatische Aspekte („überwertiger Kinderwunsch“?!) informiert sein.

Prof. Dr. med. Matthias David

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